Unsere AGB´s
und Hinweis auf DVGW
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der DVGW, einsehbar unter www.dvgw.de/agb.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Zenit Elektro- & Energietechnik
Hauptstraße 6, 85659 Forstern
**Stand: Februar 2025**
§ 1 Geltungsbereich und allgemeine Bestimmungen
§ 1.1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen, Leistungen und sonstigen Geschäftsbeziehungen zwischen der Zenit Elektro- & Energietechnik, Hauptstraße 6, 85659 Forstern (nachfolgend Auftragnehmer) und unseren Kunden (nachfolgend Auftraggeber).
§ 1.2 Vertragsgrundlage
Die nachstehenden Bedingungen werden mit Auftragserteilung Vertragsbestandteil. Sie haben Vorrang vor abweichenden Einkaufs- oder ähnlichen Bedingungen des Auftraggebers. Abweichungen, Ergänzungen sowie besondere Zusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§ 1.3 Anwendbare Rechtsgrundlagen
Soweit diese Bedingungen keine Regelungen enthalten, gelten bei Bauleistungen die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil B und die entsprechenden DIN-Normen als Allgemeine Technische Vertragsbedingungen.
§ 2 Auftragserteilung und Leistungsumfang
§ 2.1 Vertragsabschluss
Verträge kommen durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Ausführung zustande. Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
§ 2.2 Leistungserbringung
Die Zenit Elektro- & Energietechnik erbringt ihre Leistungen fachgerecht nach den anerkannten Regeln der Technik und den geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Subunternehmer einzusetzen.
§ 2.3 Materiallieferung
Soweit nicht anders vereinbart, erfolgen Materiallieferungen nach Wahl des Auftragnehmers. Bei Lieferungen ab Betriebssitz Hauptstraße 6, 85659 Forstern gehen Nutzen und Gefahr mit der Übergabe an den Spediteur auf den Auftraggeber über.
§ 3 **Eigentumsvorbehalt - Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Zenit Elektro- & Energietechnik**
§ 3.1 Grundsatz des Eigentumsvorbehalts
**Alle gelieferten Waren, Materialien und eingebauten Teile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen der Zenit Elektro- & Energietechnik gegen den Auftraggeber Eigentum des Auftragnehmers.** Dies gilt unabhängig vom Rechtsgrund der Forderung und auch für alle künftigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung.
§ 3.2 Erweiterter Eigentumsvorbehalt
Der Eigentumsvorbehalt gilt als Sicherung für die jeweilige Saldoforderung der **Zenit Elektro- & Energietechnik** aus der gesamten Geschäftsverbindung. Bei laufender Rechnung dient das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Gesamtforderung.
§ 3.3 Verfügungsbeschränkungen
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände zu veräußern, zu verpfänden, sicherungshalber zu Übereignen oder anderweitig zu belasten. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware ist der Auftraggeber verpflichtet, die **Zenit Elektro- & Energietechnik** unverzüglich zu benachrichtigen.
§ 3.4 Rücktrittsrecht
Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug oder verletzt er seine Pflichten aus dem Eigentumsvorbehalt, ist die **Zenit Elektro- & Energietechnik** berechtigt, nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegensände zu verlangen.
§ 3.5 Verwertungsrecht
Bei berechtigter Rücknahme ist die **Zenit Elektro- & Energietechnik** zur anderweitigen Verwertung der Gegenstände berechtigt. Der Verwertungserlös wird nach Abzug der Verwertungskosten auf die Forderung angerechnet. Ein etwa verbleibender Mehrerlös ist dem Auftraggeber zu erstatten.
§ 3.6 Besonderheiten bei Einbau
Soweit gelieferte Gegenstände wesentliche Bestandteile eines Grundstücks oder Bauwerks werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, der **Zenit Elektro- & Energietechnik** bei Nichteinhaltung der Zahlungstermine den Ausbau der Gegenstände zu gestatten, sofern dies ohne wesentliche Beeinträchtigung möglich ist.
§ 4 **Subsidiäre Zahlungspflicht des Hauseigentümers/Leistungsempfängers**
§ 4.1 Zahlungspflicht bei Nichtzahlung durch Hauptauftraggeber
**Ist der Auftraggeber nicht zugleich Eigentümer der Immobilie oder Leistungsempfänger, an der/für die die Elektroarbeiten/Sanitärleistungen/Handwerksleistungen ausgeführt werden, und kommt der Hauptauftraggeber trotz ordnungsgemäßer Abnahme der Leistung seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, ist die Zenit Elektro- & Energietechnik berechtigt, ihre Forderungen auch gegen den Hauseigentümer oder den tatsächlichen Leistungsempfänger geltend zu machen.**
§ 4.2 Vora ussetzungen für die subsidiäre Haftung
Die Zahlungspflicht des Hauseigentümers/Leistungsempfängers entsteht, wenn:
- der ursprüngliche Auftraggeber trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung nicht zahlt
- die Werkleistung ordnungsgemäß erbracht und abgenommen wurde
- dem Hauseigentümer/Leistungsempfänger die Wertsteigerung seiner Immobilie zugutekommt
- der Hauseigentümer/Leistungsempfänger vor Beginn der Arbeiten über die beabsichtigten Maßnahmen informiert wurde und diesen nicht widersprochen hat
§ 4.3 Umfang der subsidiären Haftung
**Der Hauseigentümer/Leistungsempfänger haftet für den vollen Werklohn einschließlich der gesetzlichen Verzugszinsen und der durch den Zahlungsverzug entstandenen Rechtsverfolgungskosten.** Die Haftung ist beschränkt auf den Wert der durch die Elektroarbeiten entstandenen Wertsteigerung der Immobilie.
§ 4.4 Einwendungen
Der Hauseigentümer/Leistungsempfänger kann nur solche Einwendungen geltend machen, die auch dem ursprünglichen Auftraggeber zustehen. Einwendungen aus dem Rechtsverhältnis zum ursprünglichen Auftraggeber bleiben unberücksichtigt.
§ 4.5 Informationspflicht
**Die Zenit Elektro- & Energietechnik wird den Hauseigentümer/Leistungsempfänger vor Beginn umfangreicherer Arbeiten (Auftragswert über 10.000 Euro) schriftlich über die geplanten Maßnahmen und die mögliche subsidiäre Zahlungspflicht informieren.** Erfolgt binnen 14 Tagen nach Zugang der Information kein schriftlicher Widerspruch, gilt die Zustimmung als erteilt.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
§ 5.1 Preise
Die Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle Preise gelten ab Betriebssitz der **Zenit Elektro- & Energietechnik, Hauptstraße 6, 85659 Forstern**.
§ 5.2 Zahlungsbedingungen
**Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.** Bei Teilleistungen können entsprechende Abschlagszahlungen gefordert werden.
§ 5.3 Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten.
§ 5.4 Einstellung der Arbeiten bei Zahlungsverzug
**Die Zenit Elektro- & Energietechnik ist berechtigt, bei Zahlungsverzug des Auftraggebers die Arbeiten nach angemessener Fristsetzung einzustellen, bis die fälligen Beträge vollständig beglichen sind.**
§ 6 Ausführungsfristen und Termine
§ 6.1 Termine
Angaben über Liefer- und Leistungszeiten sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche vereinbart wurden.
§ 6.2 Leistungshindernisse
Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, behördliche Maßnahmen und andere unvorhersehbare Ereignisse berechtigen zur entsprechenden Verlängerung der Ausführungsfristen.
§ 7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
§ 7.1 Allgemeine Mitwirkungspflicht
Der Auftraggeber hat alle für die ordnungsgemäße Ausführung erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig und unentgeltlich zu erbringen.
§ 7.2 Zugang und Arbeitsbedingungen
Der Auftraggeber stellt unentgeltlich trockene und beheizbare Räume zur Lagerung von Material und Werkzeugen zur Verfügung und gewährleistet freien Zugang zur Arbeitsstelle.
§ 8 Gewährleistung
$ 8.1 Gewährleistungsfristen
Für Bauleistungen beträgt die Gewährleistungsfrist 4 Jahre ab Abnahme, für Reparaturarbeiten 1 Jahr ab Leistungserbringung.
§ 8.2 Mängelansprüche
Die **Zenit Elektro- & Energietechnik** beseitigt auf ihre Kosten alle berechtigten Mängelrügen nach ihrer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
§ 8.3 Ausschluss der Gewährleistung
Die Gewährleistung entfällt bei eigenmächtigen Änderungen, unsachgemäßer Behandlung oder normalem Verschleiß.
§ 9 Haftung
§ 9.1 Haftungsbeschränkung
Die Haftung der **Zenit Elektro- & Energietechnik** ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
§ 9.2 Haftungsausschluss
Ausgeschlossen ist die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Folgeschäden, soweit gesetzlich zulässig.
§ 10 Aufbewahrung und Entsorgung
§ 10.1 Aufbewahrungspflicht
Zur Reparatur Übernommene Gegenstände werden nur 6 Monate nach Fertigstellung oder Arbeitseinstellung aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist können sie auf Kosten des Auftraggebers entsorgt oder verwertet werden.
§ 10.2 Entsorgung
Anfallende Abfälle werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen entsorgt. Die Kosten trägt der Auftraggeber.
§ 11 Datenschutz und Geheimhaltung
§ 11.1 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
§ 11.2 Geheimhaltung
Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit bezüglich aller im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Informationen.
§ 12 Schlussbestimmungen
§ 12.1 Anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
§ 12.2 Gerichtsstand
**Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist 85659 Forstern bzw. das für diesen Ort zuständige Gericht, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.**
§12.3 Salvatorische Klausel
Sollt en einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem gewollten Zweck am nächsten kommt.
**Zenit Elektro- & Energietechnik**
**Hauptstraße 6**
**85659 Forstern**
**Diese AGB wurden erstellt am: 1. Februar 2025**